VdBP-Planungsleitfaden Nr. 1 Blitzschutz
Die Vereinigung der Brandschutzplaner in Deutschland (VdBP), hat sich die praxisorientierte Vermittlung von brandschutztechnischem Fachwissen zum Ziel gesetzt.
Im Rahmen des Planungsleitfadens Nr. 1 Blitzschutz soll dargestellt werden, wann eine Blitzschutzanlage bauordnungsrechtlich erforderlich ist und welche Planungs- und Ausführungsmerkmale ggf. für Brandschutznachweisersteller, Fachbauleitung und Prüfsachverständige relevant sind. Behandelt werden insbesondere die betreffenden Belange im Zuge der Erstellung bautechnischer Nachweise nach Art. 62 BayBO.
Dem Planungsleitfaden, der sich auf alle baulichen Anlagen im Geltungsbereich der Bayerischen Bauordnung (BayBO) einschließlich Gebäude und Anlagen nach Art. 2 Abs. 4
BayBO (Sonderbauten) bezieht, wurden die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen bauordnungsrechtlichen Grundlagen zugrunde gelegt.
Es wird das bauordnungsrechtliche Schutzziel anhand definierter Merkmale erörtert, um daraus die Mindestanforderungen zur Erfordernis einer Blitzschutzanlage ableiten zu können.
Die Bayerische Bauordnung mit ihren Vollzugshinweisen und den Eingeführten Technischen Baubestimmungen fordert eine individuelle, bauvorhabenbezogene Auslegung zur Klärung der Erforderlichkeit einer Blitzschutzanlage. Eine pauschale Beurteilung, beispielsweise auf Grundlage der Gebäudeklasse, ist nicht möglich.
Neben den rechtsverbindlichen Regelwerken liegen weitere Normen und Publikationen vor, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen. Der Planungsleitfaden stellt eine Zusammenfassung dieser Thematik aus rein bauordnungsrechtlicher Sicht dar.