Herzlich Willkommen
Liebe Besucher und Mitglieder,
wir würden uns freuen, Sie regelmäßig auf unserer Homepage begrüßen zu dürfen.
Unter "Aktuelles - Veranstaltungen" können Sie sich über unsere Neuigkeiten informieren.
Viel Spaß beim "Surfen"!
Ihr VdBP e.V.
Die BayBO
Seit 1.Januar 2008 gilt in Bayern eine Novellierung der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Anpassungen und Überarbeitungen führten zur aktuellen, seit 25. Mai 2021 gültigen Fassung.
Die Selbstverantwortung des Bauherrn und aller am Bau Beteiligten wurde seit 2008 weiter gestärkt. Nach wie vor besteht die Verpflichtung, bei jedem Bauvorhaben auch die erforderlichen bautechnischen Nachweise (Standsicherheit, einschließlich der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile, Schall-, Wärme- und den Brandschutznachweis) zu erstellen (Art. 62 BayBO). Ausgenommen hiervon sind lediglich verfahrensfreie Vorhaben nach Art.57 BayBO.
Der Brandschutznachweis ist eine zwingend zu erstellende Bauvorlage und zwar unabhängig von der Gebäudeklasse oder davon, ob er einer Prüfung unterliegt– also der Genehmigungsbehörde vorgelegt werden muss - oder nicht (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Bauvorlagenverordnung - Bau-VorlV)
Bei vielen Bauvorhaben wird und wurde kein Brandschutznachweis erstellt, ja teilweise dem Brandschutz gar keine Beachtung geschenkt, was manchmal rechtswidrige Zustände und erhebliche Gefahren für Leben oder Gesundheit nach sich zog.
Aus der genannten Situation heraus schlossen sich im Jahre 2006 einige Planer und
Fachplaner zusammen. Die so entstandene Vereinigung der Brandschutzplaner e.V. (VdBP)
verfolgt unter anderem folgende Ziele:
Aufklärungsarbeit für Bauherrn und Planer, eigene Qualifizierung, Erfahrungsaustausch,
sowie Kontakte zu Behörden.