Vereinigung der Brandschutzplaner e.V.

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft muss schriftlich über die Geschäftstelle beim Vorstand per Post oder per Fax beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Mit der Aufnahme erkennt das beigetretene Mitglied die Satzung an. Sollte der Beitrittsantrag abgelehnt werden, so bedarf es keiner Begründung.

Der Verein setzt sich zusammen aus

1. Ordentlichen Mitgliedern

1.1 Einzelmitglieder
1.2 Anwartsmitglieder

2. Kooperativen Mitgliedern

2.1 fördernde Mitglieder
2.2 unterstützende Mitglieder

3. Ehrenmitgliedern

Ordentliche Mitglieder können natürliche Personen werden, die die Ziele des Vereins aktiv unterstützen wollen. Kooperatives Mitglied kann jede natürliche und jede juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts werden, die die Tätigkeit des Vereins ideell und finanziell fördern will. Zu Ehrenmitgliedern kann die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes natürliche Personen ernennen, die sich um den Verein und seine Aufgaben besondere Verdienste erworben haben. [Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit].

Jedes ordentliche Mitglied hat einen Beitrag zu zahlen, über dessen Höhe und Fälligkeit die Mitgliederversammlung beschließt. Fördernde Mitglieder können den Verein durch freiwillige Zuwendungen unterstützen oder durch regelmäßige Beiträge, die der Vorstand frei mit ihnen vereinbaren kann.

Der derzeitige Mitgliedsbeitrag für 1 Jahr beträgt 200.- Euro für ordentliche Mitglieder und
40.- Euro für Anwartsmitglieder. Einmalig fällt eine Aufnahmegebühr von 25.- Euro an.

Einzelmitglied (persönliche Mitgliedschaft) kann werden, wer ein Ingenieur- oder Masterstudiengang abgeschlossen oder die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung hat, jeweils in Verbindung mit Erfahrungen in der Brandschutzplanung. Ausnahmen können vom Vorstand im Einzelfall zugelassen werden.

Anwartsmitglied (Anwartsmitgliedschaft) ist, wer in einem Ingenieur- oder Masterstudiengang eingeschrieben ist. Die Anwartschaftsmitgliedschaft endet spätestens 3 Jahre nach dem Studienabschluss. Bei Anwartsmitgliedern entfällt das aktive und passive Stimm- bzw. Wahlrecht.

Kooperative Mitglieder (kooperative Mitgliedschaft) können alle natürlichen Personen und Unternehmen* werden. Bei kooperativen Mitgliedern entfällt das aktive und passive Stimm- bzw. Wahlrecht.

Ehrenmitglieder werden vom Vorstand ernannt, sofern sie sich besondere Verdienste um den Verein oder um den in § 1 genannten Zweck erworben haben. Ehrenmitglieder erhalten das aktive und passive Stimm- bzw. Wahlrecht.

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